Auf der Suche nach Herausforderungen: Einstieg in den Bereichen Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

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veröffentlicht am 7. Dezember 2021  
  

Mein Weg führte mich 2018 zu Rödl & Partner in die Bereiche Litigation, Arbitration & Alternative Dispute Resolution. Seitdem verstärke ich das Team um Frank Bernardi, der die Praxisgruppe „Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit” leitet, und bringe meine Erfahrungen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht zur Stärkung der Kompetenz am Standort Eschborn ein.

  

Zuvor studierte ich Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover und absolvierte das Re­feren­da­ri­at am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., wo ich diverse Stationen in angelsächsisch geprägten Kanzleien im Bereich Financial Services und Capital Markets durchlief. Im Anschluss war ich ca. 7 Jahre für eine der füh­ren­den Anlegerschutzkanzleien in Frankfurt a.M. im Gebiet der Vertretung privater und insti­tu­tio­nel­ler In­ves­toren mit dem Schwerpunkt Prozessführung (Litigation) in Einzel-, Sammel- und Muster­klage­ver­fahren tätig. Seit 2015 führe ich zudem den Titel als Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht.

 

Rödl & Partner: Eine bewusste Entscheidung

Als Rechtsanwalt mit mehrjähriger Berufserfahrung war mein Start bei Rödl & Partner kein Berufseinstieg, son­dern vielmehr eine bewusste Entscheidung, mich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Ich war auf der Suche nach neuen Herausforderungen und einem noch internationaleren beruflichem Umfeld. Die Mög­lich­keit in einem interdisziplinär ausgerichteten Unternehmen mit dem Ansatz einer ganzheitlichen Be­ra­tung tätig zu sein, reizte mich.

 

Was ich bei Rödl & Partner von Anfang an als sehr angenehm empfunden habe, war das offene und familiäre Miteinander im Kollegenkreis: Nicht nur im Anwaltsteam am Standort Eschborn, sondern auch im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Niederlassungen weltweit.

 

Einblick in den Bereich Prozessführung

Rödl & Partner verfügt über eine vielfältige Mandatsstruktur und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot im Bereich Rechtsberatung. Litigation ist ein wichtiger Bestandteil des umfassenden Beratungsspektrums, das auf eine ganzheitliche Beratung des Mandanten im Sinne unseres Kümmerer-Prinzips ausgerichtet ist. Mein Be­stre­ben war es bei der Intensivierung und dem Ausbau dieses Dienstleistungsbereichs aktiv mitzuwirken, um die Sicht­bar­keit der Kompetenz von Rödl & Partner im Fachgebiet Litigation zu fördern.

 

Unter Prozessführung oder Litigation versteht man nicht nur die Vertretung vor ordentlichen und außer­or­dent­li­chen staatlichen Gerichten, sondern auch vor Schiedsgerichten sowie das umfassende Gebiet der alternativen Streitbeilegung (bspw. im Meditations- oder Schlichtungs-/Ombudsmann-Verfahren). Oftmals wird verkannt, dass es sich um ein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Vielmehr ist die vorherrschende Meinung, dass jeder Rechtsanwalt zugleich ein Prozessanwalt ist.

 

Auch wenn das abstrakt zutreffen mag, da die generelle Befähigung gegeben ist, so verhält es sich dabei, wie bei anderen Rechtsgebieten: Je intensiver man sich mit einer Disziplin beschäftigt, desto vertrauter wird man mit der Materie und desto routinierter wird man bei prozesstaktischen Erwägungen und den Besonderheiten des Rechtsgebiets.

 

Tatsächlich hängt das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung nicht immer ausschließlich von der materiellen Rechtslage ab, sondern eben auch von prozessualen, also verfahrensrechtlichen Aspekten. Eine Be­weis­last­um­kehr und die Regeln der sekundären Beweislast können die eigenen Rechtspositionen und den Ausgang des Ver­fahrens eben­so be­ein­flussen, wie die Beantragung der richterlichen Anordnung zur Vorlage von Urkunden. Insbesondere in Schiedsverfahren ist von vornherein der verfahrensrechtliche Rahmen mit den Beteiligten zu verhandeln, der erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben kann.

 

Notwendige Voraussetzungen

Litigation bietet nicht nur aufgrund der Möglichkeiten von prozesstaktischen Erwägungen und ver­fahrens­recht­lichen Kniffen ein sehr interessantes und herausforderndes Betätigungsfeld für einen Rechts­an­walt. Es ist zu­dem möglich, sich in fachlicher Hinsicht in einer Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten zu bewegen. Die He­raus­forderung besteht nicht selten darin, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen so strukturiert auf­zu­be­rei­ten, dass der Spruchkörper die Materie auf den ersten Blick durchdringt und der eigenen Argumentation folgt.

 

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Litigation setzt die Bereitschaft voraus, sich mit anderen Menschen streitig auseinanderzusetzen, ebenso wie die Fähigkeit eigene rechtliche Argumente zu verteidigen. Nicht nur die eigene Kreativität ist gefragt – Stichwort Rechtsfortbildung –, ebenso die Kompetenz, sich schnell im Ver­hand­lungs­ter­min auf Veränderungen einstellen und sich den gegebenen Umständen anpassen zu können. Da­rü­ber hinaus ist Reisebereitschaft notwendig, nicht nur zu Gerichts- oder Verhandlungsterminen, sondern auch zu Mandanten, um Sachverhalts- und Rechtsfragen zu erörtern und den eigenen Sach- und Rechtsvortrag adäquat vorzubereiten. Rödl & Partner bietet aufgrund der internationalen Ausrichtung hervorragende Mög­lich­kei­ten, um sich beruflich in diese Richtung weiterzuentwickeln und eigene Kompetenzen auszubauen.

 

Bei Prozessen und Verfahren für unsere deutschen wie auch internationalen Mandanten, durfte ich bereits die Vorteile von Rödl & Partner als grenzüberschreitendes, interdisziplinäres Unternehmen kennen und schätzen lernen: förderlich und hilfreich in der Kommunikation und visiert im Umgang landesspezifischen Rechts­sys­te­men und prozessualen Besonderheiten. Oftmals gilt es, den Mandanten im Hinblick auf die Anforderungen der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu schulen. Wer Prozesse für und mit internationalen Parteien führt, kennt mögliche Fallstricke und weiß einen Prozess zu gewinnen, indem man das Gericht von der Unzulässigkeit der Klage aufgrund des Fehlens von Zulässigkeitsvoraussetzungen wie der Partei- und Prozessfähigkeit überzeugt, was zu einer schnellen Entscheidung führen kann. Auch Aspekte des Vollstreckungsverfahrens sind regelmäßig ausschlaggebend dafür, wie ein Mandat zu führen ist, um das beste Ergebnis zu erzielen: z.B. die Zwangs­voll­streckung in internationalen Angelegenheiten, die regelmäßig Bezug zu ausländischen Rechtsordnungen hat.

 

Das zeigt anschaulich, wie komplex die Tätigkeit für einen Rechtsanwalt im Bereich Litigation sein kann und nicht zuletzt welche erheblichen Haftungsrisiken drohen, da die Streitwerte bzw. das Mandanten-Interesse in gerichtlichen Verfahren oftmals erheblich sind. Das wird dadurch verschärft, dass sich inzwischen eine In­dus­trie eta­bliert hat, die sich auf die Möglichkeiten der Haftbarmachung des anwaltlichen Vertreters spe­ziali­siert hat.

 

Hinzu kommt, dass das Fachgebiet Litigation einem stetigen Wandel unterworfen ist. Das sieht man ins­be­son­de­re im Bereich der Digitalisierung, beginnend bei Video-Verhandlungen bis hin zu Legal Tech bei der Führung gerichtlicher Verfahren. Nichtsdestotrotz bleibt das Rechtsgebiet Litigation trotz aller Veränderungen künftig weiterhin spannend und herausfordernd für einen Rechtsanwalt, nicht zuletzt, da – selbst wenn Bestrebungen bestehen, gerichtliche Verfahren zu automatisieren und zu vereinfachen – der Anwendungsbereich in der Praxis begrenzt ist, v.a. bei komplexen Rechtsstreitigkeiten.

 

Insoweit freue ich mich darauf, auch in Zukunft an dem weiteren erfolgreichen Ausbau der Kompetenz von Rödl & Partner in diesem Bereich mitwirken zu können.

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