Spezialisierung als Erfolgsfaktor – Mut zu neuen Themen: Datenschutz- und IT-Recht

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veröffentlicht am 6. Juli 2021

  

Das Jahr 2018 war für das Datenschutzrecht sicherlich ein besonderes. Nie zuvor gab es so viel Aufmerksamkeit für diese juristische Disziplin. Datenschutz wurde bis dato eher stiefmütterlich behandelt und als unnötiges Vehikel gesehen. Doch mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 änderte sich das. Die öffentliche Berichtserstattung transportierte die DSGVO in die Wohnzimmer der Bürger und insbesondere in die Compliance-Abteilungen der Unternehmen. Häme, Spott und Untergangsstimmung machten sich breit. Es folgte eine gefühlte Ohnmacht gegen dieses Regelungswerk. Kurz um: Es wurden Retter im Kampf gegen den Regelungsdschungel gesucht.

 

Als ich Ende 2017 vermehrt mit Fragen zur Einführung von Datenschutz-Management-Systemen bzw. zum Datenschutzrecht konfrontiert wurde, überlegte ich: Herausforderung und Chance oder Bestrafung?

 

 

Ich nehme es vorweg: Herausforderung und Chance! Als junger Anwalt und DSGVO-Rechtsberater erster Stunde, Mandanten zur Seite stehen zu dürfen, ist unzweifelhaft anspruchsvoll und verlangt Leidenschaft sowie Begeisterungsfähigkeit für neue Themen. Aber es gibt auch selten die Chance, derart zu überzeugen. Berater mit unternehmerischen Verstand waren gefragt. Ich war sofort mittendrin statt nur dabei.

 

Der Gesetzgeber hat den Markt geschaffen. Angebot und Nachfrage standen in optimalem Verhältnis. Nun galt es pragmatisch sowie wegweisend zu agieren. Oftmals nach dem Prinzip: Soviel wie nötig und so wenig wie möglich.

 

Datenschutz ist extrem weit zu fassen und hat vielfach Schnittstellen-Themen zu anderen Gebieten. Im Datenschutz kann nur erfolgreich beraten werden, wenn ein Verständnis für interdisziplinäre Themen besteht. Der Blick geht über den klassischen anwaltlichen Beratungsansatz hinaus.

 

Die Verarbeitung von Kunden- bzw. Personal-Daten, die Einbindung internationaler Dienstleister oder die rasant wachsende Gefahr durch Cyber-Attacken sind lediglich ein kleiner Auszug. Die Bandbreite in den Griff zu bekommen, gelingt nur mit einer guten Mannschaft und dem Zusammenspiel von echter IT-Kompetenz, prüferischem Verständnis für Prozesse und juristischem Know-how.

 

Der Anwalt der Zukunft wird die Digitalisierung nicht mehr ignorieren können. Rechtsberatung ohne IT- bzw. datenschutzrechtlichen Sachverstand ist undenkbar. Blockchain, Big Data, IoT, KI, Cloud, etc. werden Unternehmer zwangsläufig vermehrt beschäftigen. Das gerade vor dem Hintergrund des Fachmangels am Arbeitsmarkt, aber auch wegen der Covid-19-Pandemie.

 

Während viele Unternehmer diese Umstände durch ein gutes Employer Branding oder überzeugende betriebliche Hygiene-Konzepte zu steuern versuchen, wird eine echte Existenzgefahr oftmals übersehen: Cyber-Attacken!

 

Sie bergen Bedrohungslagen, auf die sich der (weltmarktführende) deutsche Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, vorbereiten muss. Verschlüsselung der Systeme bedeutet Stillstand in den operativen Prozessen. Zudem zwingt die Pflicht zur Meldung einer Datenpanne die Unternehmen dazu, etwaige Schwachstellen in der datenschutzrechtlichen Compliance an die zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Aber nicht nur das: Die Kommunikation zu den Geschäftspartnern muss beim operativen Stillstand möglichst haftungsvermeidend angestoßen und der Versicherer unverzüglich eingeschaltet werden, denn es drohen Vertragsstrafen oder sonstige Verzugsschäden.

 

Im Kontakt zu allen Akteuren müssen die rechtlichen Implikationen betrachtet werden.  Es zeigt sich deutlich, wie spannend Datenschutz ist. Es werden Generalisten gebraucht – stark in der Kommunikation und mit taktischem Weitblick.

 

Der Bundeslagebericht des Bundeskriminalamtes wurde im Mai 2021 für das Jahr 2020 veröffentlicht. Der Bericht bestätigt auch unsere Wahrnehmung im täglichen Beratungsgeschäft. Die Angriffe der organisierten Kriminalität nimmt rasant zu. Die sog. „Hellfeldstatistik” hat für Cyber-Delikte einen Zuwachs von 7,9 Prozent im Vergleich zu 2019 erfasst. Und was ist mit dem Dunkelfeld? Genau, hier fehlen valide Datensätze. Es ist nur verständlich, dass viele betroffene Unternehmen sich nicht an die Behörden wenden wollen. Zu groß die Sorge vor Bußgeldern; zu groß die Sorge vor Reputationsschäden. Echter Datenschutz ist Wertschätzung. Die Unternehmen wissen um das Ansehen der Integrität. Dabei unterstützen wir.

 

Dank einer überzeugenden Aufstellung im digitalen Umfeld sind wir bei Rödl & Partner in der Lage, die Problemstellungen unserer Mandantinnen und Mandanten zu verstehen und zu lösen. Vertrauen und der starke Zusammenhalt der Rödl & Partner-Mannschaft prägen unser Miteinander, denn wir sind erfolgshungrig und wollen die Chancen für unsere Mandanten nutzen.

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