Zusatzausbildung zum Anwaltsnotar bei Rödl & Partner

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veröffentlicht am 11. April 2023
Interviewmoderator: Philipp Schulte
  
Rechtsanwalt Nicolas Rajko berichtet in diesem Artikel über seine Zusatzausbildung zum Anwaltsnotar. Dabei erklärt er seine Tätigkeiten und die Voraussetzungen, die Interessierte erfüllen müssen.

Lieber Nicolas, im letzten Artikel konntest Du uns viel darüber berichten, wieso Du zu Rödl & Partner gekommen bist, was Du jungen Talenten empfiehlst und wie Du neben der Arbeit für Ausgleich sorgst. 
Nachfolgend möchten wir genauer auf Deine Zusatzausbildung zum Anwaltsnotar eingehen. Kurz vorab: Was ist überhaupt ein Anwaltsnotar?
In den westfälischen Teilen Nordrhein-Westfalens sowie in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachen und Schleswig-Holstein gibt es den sog. Anwaltsnotar. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar, dem sog. „Nurnotar“, der in den übrigen Teilen Deutschlands tätig ist, dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts, ausüben darf.
Vielleicht denkst Du jetzt, dass sich die Tätigkeit als Rechtsanwalt als einseitiger Interessenvertreter einer Partei und die des Notars als unparteiischer Betreuer aller Beteiligten nur schwerlich miteinander vereinbaren lässt? Da hast Du grundsätzlich vollkommen recht. Der Gesetzgeber hat dieses Problem natürlich auch gesehen und aus diesem Grunde umfangreiche Mitwirkungsverbote für den Anwaltsnotar geregelt. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Interessenkollision des Notars vermieden wird. So darf z.B. der Anwaltsnotar nicht in einer Angelegenheit tätig werden, in der er bereits als Rechtsanwalt tätig war. Umgekehrt gilt dies genauso. 

Woher kommt Dein Interesse, als Anwaltsnotar tätig zu werden?
Häufig wird angenommen, dass Notare „eigentlich nur vorlesen“ würden.  
Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt allerdings eher in der Gestaltung der notariellen Urkunden, in der Regel von Verträgen. Ich war in meiner bisherigen beruflichen Praxis bereits umfassend im Bereich der Vertragsgestaltung tätig. Mir gefällt daran, dass durch durchdachte und passgenaue vertragliche Lösungen Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. In diesem Kontext wird auch der Notar tätig: Er übt durch seine Tätigkeit eine präventive Rechtskontrolle aus, die für die – oft rechtsunerfahrenen Beteiligten – von herausragender Bedeutung ist. Die Gestaltung notarieller Urkunden ist eine in Teilen sehr anspruchsvolle und spannende Tätigkeit, die über das bloße „Vorlesen“ weit hinausgeht. Auch in meiner noch nicht so langen Tätigkeit bei Rödl & Partner konnte ich schnell erkennen, dass sich unser Notariat – nicht nur durch das schon sehr hohe Beurkundungsaufkommen – von einem durchschnittlichen/klassischen Notariat abhebt. Durch die vorhandenen Kontakte zu lokalen Unternehmern und durch unsere Spezialisierung sind wir häufig in sehr komplexe und fordernde gesellschaftsrechtliche Fragestellungen involviert. Wir werden auch häufig durch Steuerberater oder andere Anwaltskanzleien bei komplexen Beurkundungen empfohlen. Die Tätigkeit ist sehr vielfältig und durch die gehobene Mandantenstruktur sehr spannend. 

Und wie läuft das Ganze ab?
Um als Anwaltsnotar bestellt zu werden, müssen im Wesentlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: 
1. Erforderlich ist zunächst die Zulassung als Rechtsanwalt für die Dauer von mindestens fünf Jahren (sog. allgemeine Erfahrungszeit). 
2. Zudem muss der Anwärter auf das Amt des Anwaltsnotars während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren vor seiner Bewerbung auf eine Notarstelle als Rechtsanwalt in dem Amtsbereich tätig gewesen sein, für den die Bestellung zum Anwaltsnotar vorgesehen ist (sog. örtliche Erfahrungszeit). 
3. Außerdem muss man die notarielle Fachprüfung, bestehend aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung, bestehen. Diese Prüfung wird durch das bei der Bundesnotarkammer eingerichtete Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgenommen. 
4. Anschließend muss noch eine Praxisausbildung im Umfang von 160 Stunden in einem Notariat durchlaufen werden, um hinreichende Vertrautheit mit der notariellen Berufspraxis nachweisen zu können. Die Berufspraxis sammle ich bereits jetzt. Thomas (Lang), also mein zuständiger Partner, ist bereits seit acht Jahren Notar. Ich arbeite mit Thomas auch im anwaltlichen Bereich sehr eng zusammen, z.B. im StartUp-Bereich. Daneben unterstütze ich ihn bereits jetzt bei notariellen Themen und habe hier in meiner Zeit für Rödl & Partner auch schon tiefe Einblicke erhalten, z.B. in das Gesellschaftsrecht. Außerdem bin ich jetzt schon als Notarvertreter bestellt und sammle auch meine ersten praktischen Erfahrungen.
5. Schließlich ist es möglich, sich auf eine offene Notarstelle in dem Amtsbereich zu bewerben, in dem der Anwärter auf das Notaramt die örtliche Erfahrungszeit gesammelt hat. Die Ernennung zum Notar erfolgt dann nach dem Prinzip der „Bestenauslese“, d.h. bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern wird nur derjenige Bewerber mit den besten Voraussetzungen berücksichtigt. Dabei geht es sowohl um die fachliche Qualifikation, also die besten Examensnoten aus dem Notarexamen und dem 2. Juristischen Staatsexamen, als auch um die persönlichen Eignung.
Hinzu kommt, dass im Amtsbereich nicht in jedem Jahr Stellen ausgeschrieben werden, sondern nur dann, wenn tatsächlich Bedarf an Anwaltsnotaren besteht. Diesen berechnet die Landesjustizverwaltung im Rahmen ihres Organisationsermessens mithilfe der sog. Bedürfniszahl. 
Wie man sieht, ist der Weg zum Anwaltsnotar lang und von einigen Unwägbarkeiten abhängig. Ich hoffe, dass ich die oben beschriebenen Hürden bewältigen und 2026/2027 selbst zum Anwaltsnotar bestellt werde.

Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Informationen rund um die Ausbildung zum Anwaltsnotar. Wir wünschen Dir weiterhin viel Erfolg!


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