Karriere in der Rechtsberatung: Praxisgruppe Strafrecht und Compliance

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veröffentlicht am 16. September 2021

 

Für „Allrounder“: Wirtschaftsstrafrecht und Compliance als echte Quer­schnitts­aufgabe

Das Strafrecht geht in der Berufspraxis weit über die Ausbildungsinhalte des Studiums hinaus. Denn die Aufgaben eines Beraters im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beginnen nicht erst mit der Verteidigung bzw. Vertretung des Geschädigten im Fall einer begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Besondere Bedeutung messen unsere Mandanten der Haftungsprävention und Verhinderung von (strafbarem) Fehlverhalten bei.

 

Präventionsarbeit findet insbesondere bei der Compliance-Beratung statt. Compliance Management bezeichnet ganz allgemein die Aufgabe der Unternehmensleitung, die Einhaltung von gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Pflichten im Unternehmen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Frage, die unsere Mandanten beschäftigt, ist folglich, wie die Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Vorgaben innerhalb eines Unternehmens sichergestellt werden kann.

 

Damit ist Compliance mehr als bloße Gesetzestreue und stellt einen wesentlichen Bestandteil einer sachgerechten Unternehmensorganisation und langfristig erfolgreichen Unternehmensführung dar. Ein auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmtes Compliance Management System schafft Sicherheit für die Verantwortlichen im Unternehmen und hilft, Bußgelder sowie negative Schlagzeilen zu vermeiden.

 

Aufgabe des Beraters ist es, darüber zu informieren und Maßnahmen einzuführen, die ein regelkonformes Verhalten garantieren sollen. Doch die Schaffung von Strukturen ist nur ein Aspekt, mindestens genauso wichtig ist die Frage nach dem anwendbaren Recht.

 

Deshalb bietet sich unser Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance v.a. für agile Allrounder an, die die Motivation mitbringen, sich in verschiedene Themengebiete einzuarbeiten. Typische Anwendungsbereiche stellen beispielhaft Steuer-Compliance, arbeitsrechtliche Compliance, Datenschutz und Corporate Governance dar.

 

Darüber hinaus vereint Corporate Compliance auch mitunter exotische Rechtsgebiete und ist damit eine willkommene Spielwiese für Experten der verschiedensten Fachbereiche. Welchem Berater würde bei den „Leitsätzen für Feine Backwaren“ aus dem Bereich des Lebensmittelrechts nicht das Wasser im Munde zusammenlaufen?

 

Nicht zu vergessen: Steht wirtschaftsdeliquentes Verhalten im Raum, ist es erforderlich, den Sachverhalt bei internen Ermittlungen aufzuarbeiten. Untersuchungen stellen ein weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld unserer Praxisgruppe dar, ebenso wie die Unterstützung vor Gericht – egal ob als Verteidiger oder bei der Geschädigten-Vertretung. Wir werten es aber als Erfolg für unsere Mandanten und uns, wenn das Verfahren eingestellt wird und es nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

 

Berater im Bereich Strafrecht und Compliance; Die Wegweiser

Die Berater unserer Praxisgruppe sind in alle Phasen der Mandantenbetreuung einbezogen, von der teamübergreifenden Angebotserstellung über die Know your customer (KYC)-Prüfung bei der Mandatsannahme sowie – selbstverständlich – in die laufende Mandatsarbeit. Compliance kann für den Mandanten uferlos sein. Wir schaffen den Rahmen, das rechtliche Risiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren – je nach Einzelfall.

 

Die Einführung neuer, i.d.R. strafbewährter Anforderungen, macht es notwendig, die Umsetzung von Compliance-relevanten Gesetzesvorhaben eng zu verfolgen. Für unsere Mandanten wichtige, aktuelle Gesetzesvorhaben sind z.B. das Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem ein gesetzlicher Rahmen für das Whistleblowing geschaffen werden soll, oder das Lieferkettengesetz.

 

Beim Whistleblowing geht es um die Möglichkeit, Fehlverhalten unternehmensintern mittels Hinweisgeber aufzudecken. Das berührt wiederum grundlegende Fragen des Arbeits- und Datenschutzrechts.

 

Gesetzgeberische Neuerungen, wie die Einführung des Transparenzregisters zur Veröffentlichung der sog. „wirtschaftlich Berechtigten”, zeigen, dass nicht allein die strafrechtliche Brille entscheidend ist. Die ureigenste Aufgabe des Strafverteidigers beginnt zwar erst im Fall der Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten; bei der Mandatsarbeit muss sich der Berater aber bereits mit der Frage befassen, wer überhaupt als wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens in Betracht kommt. Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen des Wirtschaftsrechts insbesondere vor dem Hintergrund komplexer Beteiligungsverhältnisse.

 

Praxisgruppe Strafrecht und Compliance bei Rödl & Partner

Die Praxisgruppe Strafrecht und Compliance bei Rödl & Partner verteilt sich auf Einheiten über die Standorte Berlin und Nürnberg.

 

Neben der klaren Zuordnung der Berufsträger zu einem verantwortlichen Partner, hat man die Möglichkeit, in anderen Bereichen mitzuarbeiten und auf diese Weise Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten zu sammeln. Eigeninitiative ist gewünscht. So arbeite ich neben meiner Tätigkeit im Vertriebsrecht auch in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance.

 

Auf diese Weise können Wissen und Erfahrungen auf breiter Front gesammelt werden, bei gleichzeitiger Spezialisierung. Das wird begünstigt durch ein junges Team und eine direkte Kommunikation über alle Ebenen hinweg.

 

In der Folge profitieren unsere Mandanten von unserer Fähigkeit, fachbereichsübergreifende Herausforderungen sowie Chancen und Risiken zu erkennen. Aspekte, die insbesondere einen Compliance-Mehrwert schaffen.

 

Gleichzeitig fungiert die Praxisgruppe Strafrecht und Compliance bei Rödl & Partner auch als interner Sparringspartner für andere Kolleginnen und Kollegen. Wir bieten Schulungen zu beratungsrelevanten Bereichen an und unterstützen mit Handreichungen und Leitfäden zu Themen wie Geldwäscheprävention/KYC-Prüfungen oder Beraterhaftung vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2021 neu eingeführten Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.

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